BMB

Aus Deutsch
Wechseln zu: Navigation, Suche

Hier finden Sie alle wichtigen Links und Informationen im Zusammenhang mit dem Bundesministerium für Bildung (BMB).


Education in Österreich - Bildungswege

Dieser Link bietet einen Überblick über die verschiedenen Bildungswege in Österreich.


Mehrsprachige Schülerbeihilfen

Onlineratgeber zu Schülerbeihilfen


Flüchtlingskinder und -jugendliche an Österreichischen Schulen

Flüchtlingskinder und -jugendliche an österreichischen Schulen.jpg


Sprachlern-App "hallo App Deutsch"

Die Sprachlern-APP gibt es für alle Smartphones und Tablets aller Betriebssysteme. Mit Fußball starten wir, im Herbst wir diese App zu einem perfekten Sprachlernkurs ausgebaut. Zielgruppe: Jede Altersgruppe, Migrant/innen, die nicht Deutsch können und sich über Fußball gerne mit anderen vernetzen wollen. (Hallo Deutsch App bietet zum Unterschied die ersten deutschen Begriffe:

Diese App wird mit Begleitmaterial "Willkommen in Österreich - Deutsch als Zweitsprache" angeboten und Information der Schulen.

Geschäftszahl BMB-36.200/0037-ITuGM/2015 Bestellung unter: AMEDIA, 1141 Wien, Sturzgasse 1a, t. +43 1 9821322-360, f. +43 1 9821322-311, e. office@amedia.co.at

Erlass zum Thema Flucht und Migration

Erlass zum Thema Flucht und Migration: Globales Lernen an österreichischen Schulen im Kontext der aktuellen politischen Situation.


In den österreichischen Lehrplänen

Globales Lernen im Unterricht


AUFBRECHEN. ANKOMMEN. BLEIBEN - Bildungsmaterial zu Flucht und Asyl

ab 7. Schulstufe

Im Zentrum des kostenlosen Lehrmaterials für Schüler und Jugendliche ab 12 Jahren stehen die persönlichen Lebensgeschichten von sieben jungen Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten und nun in Österreich leben. Anhand ihrer Porträts wird auf interaktive und abwechslungsreiche Weise Wissen zum Thema Flucht und zu unterschiedlichen Aspekten eines Lebens in einer vielfältigen Gesellschaft vermittelt. Die Kinder und Jugendlichen erarbeiten

  • die unterschiedlichen Ursachen für Flucht und Migration.
  • lernen wichtige Zahlen und Fakten zu weltweiten Fluchtbewegungen kennen.
  • befassen sich mit der Genfer Flüchtlingskonvention und dem österreichischen Asylverfahren.
  • ordnen Flucht und Asyl in historische und gesellschaftliche Kontexte ein.
  • beschäftigen sich mit mit den Themenkomplexen Grundbedürfnisse, Vorurteile, Zivilcourage, kulturelle Vielfalt und Sprache in Österreich.

Links zum Thema:


Vom Kommen und Gehen. Migration von und nach Österreich: Multimediales Bildungsmaterial

ab 7. Schulstufe, Kosten: € 12


Zentrum polis: Themendossier Flucht und Asyl


Migration und WeltbürgerInnenschaft im Unterricht: Das Parlez-Vous Global-Handbuch

Sek II, Kosten: bei Selbstabholung gratis, Versand in Österreich € 6


Welt-Klasse unterrichten: 5 Handbücher für Globales Lernen in verschiedenen Fächern

Sek I, Kosten: Gesamtversionen: € 15 pro Handbuch


„Little Alien“ und „Deine Schönheit ist nichts wert“:Unterrichtsmaterialien zu Filmen


Weitere pädagogische Materialien zum Globalen Lernen

Schule und Mehrsprachigkeit

Sprachensteckbriefe geben einen knappen Überblick über Verbreitung, Geschichte und Struktur einzelner Sprachen. Zu jeder vorgestellten Sprache ist zudem eine Lese- und Hörprobe verfügbar. Ergänzt werden die Seiten durch weiterführende Literaturangaben und Links. Alle Steckbriefe können online konsultiert oder als PDF heruntergeladen werden.

Flüchtlingskinder und -jugendliche an österreichischen Schulen


Flüchtlingskinder und -jugendliche an österreichischen Schulen, Beilage zum Rundschreiben 21/2015

  • AsylwerberInnen sind Personen, die in Österreich einen Asylantrag gestellt haben, und zwar vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung über das Asylverfahren.
  • Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge sind Personen, deren Asylantrag gemäß § 3 Asylgesetz in 1. oder 2. Instanz rechtskräftig positiv abgeschlossen wurde.
  • Subsidiärer Schutz: Jenen Personen, deren Leben und Gesundheit im Herkunftsland gefährdet ist, wird gemäß § 8 Asylgesetz ein befristetes Aufenthaltsrecht mit Abschiebeschutz gewährt. Diese Bestimmung wird vielfach auf Flüchtlinge aus (Bürger)Kriegsgebieten angewendet.
  • Ein Bleiberecht kann Personen, die weder asylberechtigt sind noch subsidiären Schutz erhalten, unter Berufung auf den Schutz des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) eingeräumt werden, wobei eine lange Aufenthaltsdauer, die »Selbsterhaltungsfähigkeit« und der Grad der »Integration« Berücksichtigung finden.
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)
  • u.a.
  • Link: Beilage zum Rundschreiben


Impressum | Privacy Policy | Zurück zur Hauptseite